1. Kurz anrufen
Wir klären, ob ein Pflegegrad vorhanden ist und welche Hilfe gebraucht wird.
Viele Menschen wissen gar nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht. Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, kann der Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützung im Alltag genutzt werden.
monatlich für anerkannte Entlastungsleistungen.
Wir unterstützen im Haushalt und im Alltag. Ziel ist, dass Menschen länger gut zu Hause zurechtkommen und Angehörige entlastet werden.
Neben dem Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI gibt es weitere Möglichkeiten, zum Beispiel Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Kombinationsleistungen. Wir erklären Ihnen ruhig und verständlich, was in Ihrer Situation sinnvoll sein kann.
Mehr zu § 39 SGB XIWir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen sowie privaten Krankenkassen zusammen. Bei gesetzlichen Krankenkassen bieten wir auf Wunsch eine direkte Abrechnung an. Sie müssen sich dann um die Einreichung in der Regel nicht selbst kümmern.
Wir klären, ob ein Pflegegrad vorhanden ist und welche Hilfe gebraucht wird.
Wir besprechen Umfang, Zeiten und Ablauf.
Wir unterstützen zuverlässig im Alltag und helfen bei Fragen zur Abrechnung.