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§ 39 SGB XI

Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Kombileistung verständlich erklärt.

Wenn Angehörige pflegen, leisten sie jeden Tag viel. Manchmal braucht man eine Pause, wird krank oder benötigt vorübergehend mehr Unterstützung. Genau dafür gibt es Leistungen nach § 39 SGB XI.

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson eine Auszeit braucht.

Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Das kann wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder einfach zur Entlastung sein.

stundenweise Unterstützung möglichEntlastung für AngehörigeHilfe im Alltag und im Haushalt, je nach Situation
Freundliche Unterstützung zu Hause
Kurzzeitpflege und Kombination

Mehrere Leistungen können miteinander verbunden werden.

Je nach Situation können Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Leistungen kombiniert werden. Das wirkt am Anfang oft kompliziert. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche Möglichkeit für Sie passt.

Verhinderungspflege

Für Zeiten, in denen die Pflegeperson verhindert ist oder Entlastung braucht.

Kurzzeitpflege

Für vorübergehende stationäre Unterstützung, wenn Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist.

Kombileistung

Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden.

Wir erklären es so, dass man es versteht.

Sie müssen nicht alle Paragrafen kennen. Rufen Sie uns an, erzählen Sie uns kurz Ihre Situation und wir schauen gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist.

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Typische Fragen

Kann ich § 45 und § 39 kombinieren?Was ist bei gesetzlichen Pflegekassen möglich?Wie funktioniert die Abrechnung?Welche Leistungen passen zu meinem Alltag?
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