Verhinderungspflege
Für Zeiten, in denen die Pflegeperson verhindert ist oder Entlastung braucht.
Wenn Angehörige pflegen, leisten sie jeden Tag viel. Manchmal braucht man eine Pause, wird krank oder benötigt vorübergehend mehr Unterstützung. Genau dafür gibt es Leistungen nach § 39 SGB XI.
Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Das kann wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder einfach zur Entlastung sein.

Je nach Situation können Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Leistungen kombiniert werden. Das wirkt am Anfang oft kompliziert. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche Möglichkeit für Sie passt.
Für Zeiten, in denen die Pflegeperson verhindert ist oder Entlastung braucht.
Für vorübergehende stationäre Unterstützung, wenn Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist.
Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden.
Sie müssen nicht alle Paragrafen kennen. Rufen Sie uns an, erzählen Sie uns kurz Ihre Situation und wir schauen gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist.
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